b) Verfahrensgegenstand ist das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 10. Juni 2021 (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 25. Juni 2021). Die vorliegende Projektänderung betraf die Lage sowie Ausgestaltung des Kinderspielplatzes, ein zusätzliches Geländer bei der Attikaterrasse, die Freilegung der südseitigen Aussenmauer des Zimmers 1 im Untergeschoss und die Vergrösserung des Abstands zwischen den Erdgeschosszimmern und der Böschung auf der Nord- und Westfassade samt Umgestaltung der Böschung. Das Bauvorhaben blieb damit in seinen Grundzügen gleich. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von