Stellungnahme samt Projektänderung ein (datiert vom 10. Juni 2021, mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 25. Juni 2021). 6. Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit, zu den Eingaben und zur Projektänderung Stellung zu nehmen, wovon die Verfahrensbeteiligten mit Ausnahme der Gemeinde Gebrauch machten. Das Rechtsamt holte beim Bauinspektor des AGR eine Beurteilung der Projektänderung hinsichtlich des Kinderspielplatzes und der Einhaltung von Art. 66 BauV ein. Das AGR nahm mit Fachbericht vom 17. August 2021 zu den Fragen Stellung.