5. Das Rechtsamt edierte bei der Gemeinde Vorakten zur Kanalisation und holte beim Bauinspektor des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einen Fachbericht zur Einhaltung von baupolizeilichen Massen ein (Abgrabungen, Einhaltung von Art. 66 BauV2, Gebäudehöhe, Kinderspielplatz und Aufenthaltsfläche). Das AGR nahm mit Fachbericht vom 13. April 2021 zu den gestellten Fragen Stellung. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung und zum Fachbericht des AGR zu äussern. Davon machten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 26. Mai 2021 und die Vorinstanz mit Eingabe vom 1. Juni 2021 Gebrauch. Die Beschwerdegegnerin reichte innert erstreckter Frist am 23. Juni 2021 eine