3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde verweist in ihrer Eingabe vom 27. Oktober 2020 auf ihre Amtsberichte, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 17. November 2020, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt in seiner Stellungnahme vom 17. November 2020 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann.