1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 9. September 2019 bei der Gemeinde Lengnau (BE) ein Baugesuch ein (datiert vom 29. August 2019) für den Abbruch der beiden Zweifamilienhäuser C.________weg 49 und 51 und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohnungen auf Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. U.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2- geschossig W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Bauprojekt erfuhr zwei Projektänderungen. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest. Mit Gesamtentscheid vom 16. September 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.