3. Der Beschwerdeführerin 2 werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1200.– auferlegt. Der Beschwerdeführerin 1 werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1000.– auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Gemeinde Lyss hat der Beschwerdeführerin 1 Parteikosten im Betrag von CHF 682.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Frau F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lyss, Bau + Planung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor