Auch ein schutzwürdiges Interesse an einem Feststellungsentscheid ist zu verneinen. Der Beschwerdeführerin 1 fehlt es diesbezüglich an einem praktischen Interesse. In ihren Schlussbemerkungen vom 1. April 2021 macht sie negative Auswirkungen aufgrund von sich ändernden Gesetzen gelten, bspw. betreffend Energienachweis, strengere Vorschriften betreffend Isolation usw. Sie legt allerdings nicht dar und es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern im Verlauf des streitigen Verfahrens relevante Gesetzesänderungen stattgefunden und sich für sie negativ ausgewirkt hätten.