c) Eine Rechtsverzögerungsbeschwerde setzt ein schutzwürdiges und aktuelles Interesse voraus. Daran fehlt es, wenn der Sachentscheid – wie hier – schon ergangen ist. Ist eine Rechtsverzögerungsbeschwerde begründet, so führt sie nämlich zur Anweisung an die fehlbare Behörde, unverzüglich mit einem förmlichen Entscheid über die Sache zu befinden.