Zu den Kosten für die getätigten Abklärungen kommt der auf die Vollstreckung bezogene Kostenanteil für Ausarbeitung, Kontrolle und Versand des angefochtenen Entscheids hinzu. Dieser Kostenanteil wird nicht ausgeschieden; der Gesamtaufwand der Gemeinde für Ausarbeitung, Kontrolle und Versand des angefochtenen Entscheids wird in der "Auflistung getätigte Arbeiten" mit 2 Stunden beziffert. Es erscheint angemessen, einen Aufwandanteil von einer Stunde für den vollstreckungsbezogenen Teil anzurechnen. Gesamthaft ist demnach für die Vollstreckung ein Aufwand von 3 Stunden (2 Stunden Abklärungen; 1 Stunde Ausarbeitung etc. des Entscheids) anzunehmen.