Ob die förmlich (durch Verfügung) angedrohte Ersatzvornahme begründet war oder nicht, kann nicht mehr zur Diskussion gestellt werden.62 Gegen die Kostenverfügung kann noch vorgebracht werden, die Ersatzvornahme und die damit verbundenen Kostenfolgen seien nicht rechtsgenüglich angeordnet worden, die Ersatzvornahme sei unsachgemäss erfolgt, es seien unnötige Kosten verursacht worden oder die Durchführung der Ersatzvornahme sei nicht (mehr) notwendig gewesen, weil die betroffene Person ihrer Pflicht bereits nachgekommen sei.63