der weitere Aufwand im Baugesuchsverfahren noch im Abfassen und Eröffnen des Nichteintretensentscheids. Dafür durfte die Gemeinde nach dem Gesagten auch externen Aufwand – zum Gebührensatz der Gemeinde – in dem Umfang anrechnen, wie ihr selber Aufwand angefallen wäre, wenn das nötige Fachwissen intern vorhanden gewesen wäre. Ein Zeitaufwand von gesamthaft 3 Stunden erscheint hier angemessen für die Verrichtungen im Zusammenhang mit dem Abfassen und Eröffnen des Nichteintretensentscheids. Zusammen mit den Vorarbeiten von 5 Stunden ergibt sich ein angemessener Aufwand von 8 Stunden für das mit dem Nichteintretensentscheid abgeschlossene Baugesuchsverfahren.