18 Abs. 2 BewD). Damit sollen rechtliche Mängel eines Bauvorhabens im Interesse eines rationellen Verfahrens frühzeitig aufgedeckt werden.58 Daher ist ein Aufwand von 30 Minuten für eine materielle Vorprüfung nicht zu beanstanden, auch wenn die Gemeinde letztlich nicht auf das Baugesuch eingetreten ist.