Dies hängt möglicherweise mit dem Buchungssystem der Gemeinde zusammen. Mit der "Auflistung getätigte Arbeiten" hat aber die Gemeinde den aufgeführten Aufwand den jeweiligen Verfahrensschritten zugeordnet. Die Auflistung des Aufwands der Gemeinde für die vorläufige Prüfung des Baugesuchs inkl. Mängelmitteilung, Fristverlängerungen und Prüfung der nachgereichten Angaben und Unterlagen (gesamthaft 5 Stunden ohne Ausarbeitung der angefochtenen Verfügung) ist plausibel. Entgegen der Annahme der Beschwerdeführerin 1 sind im Rahmen der vorläufigen Prüfung auch materielle Fragen summarisch zu prüfen (Art. 18 Abs. 2 BewD).