i) Die Beschwerdeführerin 1 macht geltend, die von der Gemeinde eingereichten Belege "Stundenrapport" und "Auflistung getätigte Arbeiten" liessen sich nicht miteinander in Übereinstimmung bringen. Im "Stundenrapport" werde eine erste Aufwandposition am 7. August 2019 gelistet, obwohl das streitgegenständliche Baugesuch bereits im Jahr 2018 eingereicht worden sei. In der Tat lassen sich die im "Stundenrapport" aufgelisteten Daten nicht ohne Weiteres Verfahrensabschnitten zuordnen, in denen Aufwand entstanden ist. Dies hängt möglicherweise mit dem Buchungssystem der Gemeinde zusammen.