Die Liste benannte zudem den (Gesamt-) Aufwand des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts, der zum Stundenansatz der Gemeinde (Aufwandgebühr II) abgerechnet wurde. Nach telefonischer Rücksprache des Rechtsamts präzisierte die Gemeinde mit E-Mail vom 20. Januar 2021, welchen Tätigkeiten dem Leiter Bauinspektorat wie viel Zeitaufwand bereitet hatten ("Auflistung getätigte Arbeiten"). Demnach hat das Verfahren betreffend das Baugesuch vom 23. März 2018 / 18. Dezember 2018 (ohne Ausarbeitung der angefochtenen Verfügung) einen Aufwand von 5 Stunden verursacht. Die Abklärungen betreffend Abschaltung und Versiegelung der Wasserzufuhr beanspruchten 2 Stunden.