g) Das Rechtsamt bat die Gemeinde mit Verfügung vom 8. Dezember 2020 um Einreichung der Rapporte, welche der Kostenregelung zugrunde liegen. Die Gemeinde reichte zunächst am 6. Januar 2021 eine Liste der Aufwendungen des Leiters Bauinspektorat mit Daten und der jeweiligen Zeitdauer ("Stundenrapport") ein. Die Liste benannte zudem den (Gesamt-) Aufwand des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts, der zum Stundenansatz der Gemeinde (Aufwandgebühr II) abgerechnet wurde.