e) Die Gemeinde hält in Erwägung 10 des angefochtenen Entscheids fest, der Aufwand zur Berechnung der Verfahrenskosten setze sich zusammen aus der vorläufigen Prüfung des Baugesuchs, der Behandlung der Fristverlängerungsgesuche, den Abklärungen zwecks Vollzug der Wiederherstellungsverfügung und dem Abfassen der angefochtenen Verfügung. Nach den Rap-porten betrügen der Aufwand 18 Stunden und die Verfahrenskosten somit CHF 1'800.–.