17/28 BVD 110/2020/180 sachgerecht anzufechten. Der von der Gemeinde geltend gemachte Aufwand von 18 Stunden nur für die formelle Prüfung eines Baugesuchs und Abklärungen zur Vollstreckung einer Wiederherstellungsmassnahme erscheine überrissen. Der Aufwand im Zusammenhang mit der Suche nach Akten des Verfahrens 093/05 und deren Rekonstruktion dürften der Beschwerdeführerin 1 nicht überbunden werden.