Somit ist ungeklärt, ob die vorhandenen Parkplätze genügend gross sind und ob sie die Strassenabstandsvorschriften einhalten. Im Verfahren betreffend die Wiederherstellungsverfügung vom 28. Dezember 2012 war umstritten, ob die bestehenden Parklätze überhaupt rechtmässig erstellt worden sind; die Frage blieb letztlich ungeklärt.36 Die Beschwerdeführerinnen haben mit ihren Schlussbemerkungen vom 1. April 2021 eine Plankopie "Grundriss Erdgeschoss + PP" vom 5. Februar 2008 (rev. 16. Januar 2009) zu den Akten gereicht. Gemäss ihren Ausführungen bildete dieser Plan Gegenstand eines beanstandeten "Planaustauschs" seitens der Gemeinde.