Auf dem Grundrissplan für das Erdgeschoss ist der Garagenanbau ersichtlich, in dem auf dem Plan zwei Fahrzeuge eingezeichnet sind.35 Aus den Ausführungen der Beschwerdeführerin 1 in 33 BDE 120/2011/31 E. 4 34 Erwägung 5 35 Vorakten, Mappe zuhinterst im Dossier 12/28 BVD 110/2020/180