Die Anzahl der erforderlichen Parkplätze für eine Büronutzung berechnet sich anhand der Geschossflächen (Art. 52 i.V.m. Art. 49 Abs. 2 BauV). Diese sind im Baugesuchsformular nicht angegeben. Für das EG und das 1. OG lassen sie sich immerhin aufgrund der eingereichten Grundrisspläne abschätzen.