Die Beschwerdeführerin 1 hat keinen Parkplatznachweis eingereicht. Sie führte lediglich aus, es würden keine neuen Parkplätze gebaut. Nördlich des Gebäudes bestünden 2 Garagenplätze und 8 ungedeckte Parkplätze. Von diesen würden 4 durch die G.________ genutzt und 2 durch die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte. Angaben zu den erforderlichen Veloabstellplätzen (Art. 54c BauV) fehlen gänzlich.