Das streitige Baugesuch der Beschwerdeführerin 1 vom 23. März 2018 betrifft die Umnutzung von als Lagerräume bewilligten Räumlichkeiten in Büros. Damit ändert die Standardnutzung gemäss SIA-Norm 380/1, "Thermische Energie im Hochbau"30 und es liegt somit eine Umnutzung im energierechtlichen Sinn vor (Art. 1 Abs. 4 KEnV). Dies veranlasst die Überprüfung der Einhaltung der Minimalanforderungen. Im Baubewilligungsverfahren muss demnach der energietechnische Massnahmennachweis eingereicht werden, damit überprüft werden kann, ob das Umnutzungsvorhaben den energierechtlichen Anforderungen entspricht.