Gewerbliche Nutzungsarten sind sehr heterogen und können stark unterschiedliche Auswirkungen zeitigen. Daher erscheint es hier nicht als überspitzt, dass die Gemeinde detaillierte Angaben zu den Nutzungen der jeweiligen Räume verlangt hat. Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführenden das Gebäude seit Jahren für nicht bewilligte Zwecke nutzen und sich gegenüber behördlichen Interventionen unkooperativ gezeigt haben. Unter diesen Umständen ist es nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde auf exakte und detaillierte Angaben beharrte.