Überspitzter Formalismus kann sich in unangemessenen Verfahrenspflichten äussern, die der rechtssuchenden Person auferlegt werden, oder in übertriebenen Folgen, die an ein regelwidriges Vorgehen geknüpft werden. Den Rechtssuchenden wird damit die Verfolgung des materiellen Rechts auf unhaltbare Weise erschwert oder der Rechtsweg in unzulässiger Weise versperrt.25