daher werde kein Umgebungsplan eingereicht. Da die Umnutzung nur EG und 1. OG betreffe und diese beiden Stockwerke ausserhalb der Gefahrenkote Hochwasser lägen, seien Objektschutznachweise nicht erforderlich und auf Einreichung der entsprechenden Formulare werde verzichtet. Ein energietechnischer Massnahmennachweis vom 4. Januar 2006 für das Gebäude finde sich im Dossier 093/05. Dieser werde anstelle eines neu erstellten energietechnischen Massnahmennachweises in Kopie eingereicht, ferner die Kopie eines Abnahmenachweises betreffend Brandschutz vom 16. September 2011.