Parkplatznachweis sowie ein allfälliges Ausnahmegesuch betreffend Unterschreitung des Strassenabstandes. Die Beschwerdeführerin 1 führte aus, die Umnutzung betreffe nur das EG und das 1. OG. Daher würden Grundrisspläne nur für diese Geschosse eingereicht. Da keinerlei bauliche Massnahmen vorgesehen seien, enthielten die eingereichten Grundrisspläne für das EG und das 1. OG keine farblichen Hervorhebungen für Neueinbauten oder -einrichtungen. Die Umgebung bleibe unverändert; daher werde kein Umgebungsplan eingereicht.