d) Mit der Eingabe vom 18. Dezember 2018 präzisierte oder reduzierte die Beschwerdeführerin 1 das Baugesuch insoweit, als die Umnutzung nur (noch) für das EG und das 1. OG beantragt wurde. Sie reichte einen Teil der von der Gemeinde verlangten Unterlagen ein, andere nicht. Von den in der Mängelmitteilung der Gemeinde vom 23. Juli 2018 geforderten Unterlagen fehlten weiterhin der Umgebungsgestaltungsplan, die Geschosspläne ausser für EG und 1. OG, der energietechnische Massnahmennachweis, die Objektschutznachweisformulare A + B, der 22 Vorakten pag. 13