b) Bei Dispositivziffer 1 handelt es sich um einen Bauentscheid nach Art. 40 BauG20. Bauentscheide können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Zur Beschwerde befugt sind die Baugesuchstellerinnen, die Baugesuchsteller, die Einsprecherinnen, die Einsprecher und die zuständige Gemeindebehörde (Art. 40 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeführerin 1 ist als Baugesuchstellerin durch den Nichteintretensentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung dagegen legitimiert.