Die Gemeinde beantragte mit Stellungnahme vom 26. Oktober 2020 die Abweisung des Gesuchs um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte äusserte sich innert der angesetzten Frist nicht zum Gesuch der Beschwerdeführerinnen 15 Vorakten pag. 29 16 Vorakten pag. 42 17 Beschwerdebeilage 9 18 Vorakten pag. 3 19 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)