7. Dagegen reichten die Beschwerdeführerin 1 am 12. Oktober 2020 und die Beschwerdeführerin 2 am 14. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie werden durch den selben Rechtsanwalt vertreten, haben aber separate Beschwerdeschriften eingereicht. Die Beschwerdeführerin 1 beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 9. September 2020. Auf das nachträgliche Baugesuch der Beschwerdeführerin 1 vom 18. Dezember 2018 sei einzutreten und die Sache sei zwecks Fortführung des Verfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen.