Sie eröffnete den Entscheid den Beschwerdeführerinnen 1 und 2 sowie auch der von Amtes wegen Beteiligten. Der Beschwerdeführerin 2 wurde der Entscheid zunächst irrtümlich an eine veraltete Adresse zugestellt. Am 14. September 2020 erfolgte der Versand an die korrekte Adresse.18