6. Mit Entscheid vom 9. September 2020 trat die Gemeinde Lyss auf das Baugesuch der Beschwerdeführerin 1 vom 23. März / 18. Dezember 2018 nicht ein. Sie forderte die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 auf, den Mietvertrag mit der von Amtes wegen Beteiligten auf den nächstmöglichen Termin, spätestens aber per 31. März 2021 zu kündigen. Eine Kopie der Kündigung sei der Baupolizeibehörde zuzustellen. Einer allfälligen Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid oder die erwähnte Anordnung entzog sie die aufschiebende Wirkung. Sie eröffnete den Entscheid den Beschwerdeführerinnen 1 und 2 sowie auch der von Amtes wegen Beteiligten.