sowie die Baugesuchsakten Nr. 093/05.15 Einige Tage später, am 14. September 2018, retournierte seine Kanzlei der Gemeinde Verfahrensakten. In der Folge entbrannte ein Streit darüber, ob nur die Akten des Verfahrens Nr. 024/18 oder auch die Baugesuchsakten Nr. 093/05 retourniert worden waren. Die Originalakten des letzteren Verfahrens blieben sowohl bei der Gemeinde als auch in der Anwaltskanzlei unauffindbar. Das Dossier Nr. 093/05 konnte in der Folge anhand von Kopien teilweise rekonstruiert werden. Die Gemeinde bestimmte die zum rekonstruierten Dossier zählenden Unterlagen mit Feststellungsverfügung vom 6. März 2019.16