Die Beschwerdeführerin 1 hielt in ihrem Schreiben vom 18. Dezember 2018 ferner fest, für das Erdgeschoss bestehe nach wie vor ein Mietvertrag mit der A.________. Diese sei jedoch aus den Räumlichkeiten ausgezogen. Eine künftige Neuvermietung sei geplant. Im 1. Obergeschoss sei nach wie vor die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte tätig. Diese führe dort eine F.________Praxis. Sie beschäftige keine Mitarbeitenden. Sie nutze 2 Parkplätze, einen davon für Besucher bzw. Kunden. 4 weitere Parkplätze seien an die G.________ vermietet, wovon 2 deren Besuchern zur Verfügung gestellt würden.