Anstelle des geforderten energietechnischen Massnahmennachweises werde die Kopie eines Kontrollnachweises vom 4. Januar 2006 aus dem Baubewilligungsverfahren 093/05 eingereicht. Ferner werde eine Kopie des Nachweises einer Brandschutzkontrolle durch die Gebäudeversicherung Bern (GVB) vom 16. September 2011 eingereicht. Es würden keine neuen Parkplätze erstellt. Auf die Einreichung eines Parkplatznachweises werde verzichtet. Ein Ausnahmegesuch betreffend Unterschreitung des vorgeschriebenen Strassenabstands sei nicht nötig.