3/28 BVD 110/2020/180 nachträglichen Baugesuchs gehalten sei, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands vorzunehmen. Die Gemeinde müsse nötigenfalls ersatzvornahmeweise vollstrecken. Die Beschwerdeführerin 1 werde auf das gesetzliche Pfandrecht bei einer ersatzvornahmeweisen Vollstreckung hingewiesen.12