Mit Schreiben vom 5. September 2018 an die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 stellte die Gemeinde fest, dass die Markierungen von Parkfeldern sowie der Text "reserviert" entfernt und eine neue Markierung "Parkieren verboten" angebracht worden sei. Diesbezüglich sei die Wiederherstellungsanordnung erfüllt. Die Gemeinde halte an der angekündigten Ersatzvornahme betreffend Radabweiser fest.9 Nachdem die Beschwerdeführerin 1 mitgeteilt hatte, dass der Radabweiser nun angebracht worden sei, hielt die Gemeinde mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 fest, dass der Radabweiser noch nicht korrekt verankert worden sei.