3. Parallel dazu trieb die Gemeinde die Vollstreckung der Parkierverbote weiter. Am 18. Juli 2018 kündigte sie den Beschwerdeführerinnen 1 und 2 die Ersatzvornahme betreffend Markierung von Parkfeldern und Radabweiser auf dem südseitigen Vorplatz und Unterbindung der Wasserzufuhr im Untergeschoss an. Sie gab den Adressatinnen Gelegenheit, die fraglichen Massnahmen noch selber auszuführen.8 Mit Schreiben vom 5. September 2018 an die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 stellte die Gemeinde fest, dass die Markierungen von Parkfeldern sowie der Text "reserviert" entfernt und eine neue Markierung "Parkieren verboten" angebracht worden sei.