I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin 1 ist Eigentümerin der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. H.________ (I.________strasse). Die Parzelle befindet sich in der Mischzone Kern a (MKa) und im Gefahrengebiet "Restgefährdung innerhalb/ausserhalb des Überflutungsgebiets eines 300-jährlichen Hochwassers" gemäss dem Zonenplan Naturgefahren der Gemeinde Lyss.1 Mit Verfügung vom 17. Mai 2011 stellte das Regierungsstatthalteramt Seeland fest, dass die Umnutzung des ehemaligen Lagerhauses in ein Bürogebäude baubewilligungspflichtig sei. Die damalige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE;