Bei solchen Konstruktionen dürfen daher das Dach oder Teile davon nicht isoliert betrachtet werden, sondern die Konstruktion muss zusammen mit der darunter liegenden Fläche und der darauf stattfindenden Nutzung als Ganzes beurteilt werden. Daher sind solche Konstruktionen, auch wenn sie ganz oder teilweise offen sind bzw. keine Wände aufweisen, wie ein umwandetes Gebäude zu betrachten und es ist eine fiktive Fassadenflucht am Dachrand entlang bzw. entlang eines allfälligen Vordach anzunehmen. Nur in Gemeinden, die für solche