a) Auf der Ostseite des geplanten Einfamilienhauses ist ein Parkplatz vorgesehen. Dieser soll mit einem am Hauptgebäude befestigten, 2.8 Meter breiten Pultdach gedeckt werden, das auf einen Pfeiler abgestützt ist. Dieser Stützpfeiler soll 2 Meter von der Fassade des Einfamilienhauses entfernt erstellt werden. Der äussere Abschluss des Dachs weist einen Grenzabstand von 1.2 Meter zur Nachbarparzelle auf. Es ist umstritten, ob der Autounterstand den erforderlichen Grenzabstand einhält.