Im vorliegenden Fall sind zwei Hauptbauten vorgesehen. Diese sollen jedoch nicht aneinandergebaut werden, sondern es ist ein Abstand von 5.66 - 5.85 Meter geplant, der überdacht werden soll. Diese Überdachung resp. Anbaute verbindet zwar die beiden Hauptbauten miteinander, es findet aber kein eigentlicher Zusammenbau der Hauptbauten statt. Diese sind jeweils nur mit der Anbaute zusammengebaut. Daher sind die beiden Hauptbauten als je eigene Gebäude zu betrachten, zwischen denen ein Gebäudeabstand einzuhalten ist.