Die Abstände bei einer Hauptbaute und einer Anbaute sind jeweils separat zu betrachten, da es sich um unterschiedliche Gebäude handelt, für die zudem meist unterschiedliche Abstandsvorschriften gelten.9 Da die Grenzabstände separat zu messen sind, ergibt sich zwingend, dass auch die Gebäudeabstände von Hauptbaute und Anbaute unterschiedlich zu messen sind (jeweils bei den einzelnen Gebäuden ab der projizierten Fassadenlinie). Da das Baureglement der Gemeinde Pieterlen den Zusammenbau erlaubt, ist es zwar zulässig, Gebäude zusammen zu bauen. Diesfalls muss kein Gebäudeabstand eingehalten werden.