a) Das Bauvorhaben sieht den Neubau eines Einfamilienhauses vor. Auf der benachbarten Parzelle steht ein Wohnhaus. Der Abstand zwischen diesen beiden Hauptbauten beträgt zwischen 5.66 und 5.85 Meter. Die sich zwischen den Hauptgebäuden befindende Fläche soll überdacht werden. Die Überdachung soll eine Höhe von 2.6 Meter aufweisen und auf vier Pfeilern abgestützt sein. Abgesehen von einem ca. 4 m2 grossen Abstellraum ist der gedeckte Platz sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite offen.