Die öffentliche Auflage dieses Reglements endete aber bereits am 8. Juli 2019, so dass sich die Bauherrschaft dieses Baureglement bereits entgegenhalten lassen muss. Da das an die BMBV angepasste Baureglement der Gemeinde Pieterlen weniger Spielraum bei der Auslegung ihrer Vorschriften einräumt, weil die verwendeten Begriffe gesamtschweizerisch einheitlich angewendet werden,7 ist das Bauvorhaben entsprechend diesen Vorschriften zu beurteilen. 4. Gebäudeabstand