b) Zum Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuchs im November 2019 war noch das alte Baureglement der Gemeinde Pieterlen in Kraft.4 Das revidierte und an die BMBV5 angepasste Baureglement der Gemeinde Pieterlen ist erst seit dem 1. Mai 2020 in Kraft.6 Die öffentliche Auflage dieses Reglements endete aber bereits am 8. Juli 2019, so dass sich die Bauherrschaft dieses Baureglement bereits entgegenhalten lassen muss.