2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 18. September 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, der Gebäudeabstand zum Gebäude an der O.________gasse 24 sei nicht eingehalten. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 gab der Gemeinde sowie der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen und holte die Vorakten ein. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen