1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 4. November 2019 bei der Gemeinde Pieterlen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. P.________ und eines gedeckten Platzes, der zwischen dem neuen Einfamilienhaus und dem bestehenden Wohngebäude auf der Nachbarparzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. N.________ erstellt werden soll. Mit Bauentscheid vom 18. September 2020 erteilte die Gemeinde Pieterlen dem Bauvorhaben die Baubewilligung.