«Bei ordnungsgemässer Haltung und Berücksichtigung des Betriebskonzepts prognostiziert die Fachstelle für die Hundehaltung und Hundepension mit mehr als 8 Hunden mehr als höchstens geringfügige Immissionen in der Anwohnerschaft. Die Anzahl der Hunde ist deshalb auf höchsten 8 zu begrenzen. Die Hundeausbildungen führen gemäss Betriebskonzept zu höchstens geringfügigen Lärmimmissionen in der am stärksten von den Immissionen betroffenen Anwohnerschaft. Entgegen den Ausführungen des Einsprechers sind Hundepension und Hundeausbildungsplätze aufgrund der negativen Standortgebundenheit auch in der Landwirtschaftszone bewilligungsfähig.